2 BR im JVC - Fertigstellung Q3 2025

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Objektnummer A.GG.2914
Wohnfläche 92,90 m²
Schlafzimmer 2
Badezimmer 2
Kaufpreis 460.000,00€

Objektbeschreibung

Neubauprojekt mit Fertigstellung im Q2 2025

Modernes Design mit hoher Funktionalität auf nur 6 Ebenen .

Das 3-Zimmerapartment Nr.201 verfügt über 2 Schlafzimmer mit Bädern,
einen Wohn-Ess-Kochbereich und Balkon auf insgesamt 92,9 qm.

Im gleichen Gebäude gibt es auch noch Studios
und 2-Zimmerwohnungen im Angebot.

Gerne sende ich ihnen die Exposés zu.

Wir beraten und betreuen Sie, auch vor Ort in Dubai,
und organisieren gerne die Vermietung und Verwaltung.

Energieausweis

Lage

Jumeirah Village Circle (JVC) ist eine aufstrebende,
in sich geschlossene Umgebung mit allen modernen Einrichtungen.

Geplant und entworfen, um ein ganzheitliches Leben zu fördern, ist JVC der perfekte Ort für Familien und Paare gleichermaßen.

Mit der bevorstehenden Erweiterung der Hessa
Straße, von zwei auf vier in jede Richtung,
wird JVC zu einem Knotenpunkt mit noch bester Erreichbarkeit.
Überall gibt es Parks, Gärten und Freizeiteinrichtungen.

Hiermit akzeptiere ich die von mir zur Kenntnis genommene Datenschutzerklärung über Google Maps um die interaktive Karte anzusehen. Mit Ihrer Einwilligung verarbeiten wir Ihre Daten gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. A DSGVO.

Ausstattung

Eine Vielzahl von Annehmlichkeiten inklusive.

Swimming-Pool
GYM
Outdoor-fitness
Yoga-Bereich
Kinder-pool
Kinderspielplatz
Gartenbereich

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Immobilien Anfrageformular

Daten

Ihr Ansprechpartner

Herr Gregor Gröger

Sonstiges

Ihr Ansprechpartner:

Gregor Gröger - 0172 / 89 733 19

Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung erteilt durch das Landeshauptstadt München, Ruppertstr. 19, 80466 München.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

Die Nutzung bzw. Weitergabe sämtlicher Bilder und grafischen Darstellungen ist nicht gestattet. Mit der Anfrage auf dieses Objekt erklärt der Interessent seine ausdrückliche Einwilligung für die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail.

Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass Sie laut § 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 2 Nr. 1 Satz 6 GwG verpflichtet sind, dem Immobilienmakler Ihre Identität nachzuweisen sowie die dazu erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Gerne lade ich Sie für eine ausführliche Objektdarstellung zu einem Besuch in unser Büro ein und stehe Ihnen nach Terminabsprache für eine Besichtigung zur Verfügung.