City Landmark - Resortleben im Herz von Pafos - Voll möbliert und ausgestattet

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Objektnummer A.GG.3605
Wohnfläche 129,80 m²
Schlafzimmer 2
Badezimmer 2
Kaufpreis 520.000,00€

Objektbeschreibung

Neubauprojekt im Herzen von Pahpos mit Fertigstellung in Q2 2027
Off-plan Verkauf

Verkaufspreis: 520.000 € + jeweils gültiger Mwst.

City Landmark ist ein Projekt des etablierten Bauträgers
Korantina Homes.
Es bietet Leben wie im Urlaubsresort, mitten in der Stadt.

Das Apartment A 504 liegt im 5.Stock und verfügt über 2 Schlafzimmer mit Bädern und einen Wohnraum mit offener Küche und überdachtem Balkon.
Dazu gehört auch ein KFZ-Stellplatz.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie, vor Ort auf Zypern, bei allen Formalitäten rund um die Immobilie sowie, auf Wunsch, auch bezüglich
Umzug, Immigration und steuerlichen Themen.
Alle unsere Immobilien auf Zypern sehen Sie hier:
https://www.i-m-living.de/immobilien/auslandsimmobilien/?filter=cyp

Energieausweis

Lage

Zentrale Lage in Paphos – nur wenige Minuten zum Meer und zur lebendigen Innenstadt, Strand, Restaurants, Cafés und Einkaufsmöglichkeiten,
Marina, Golfplätze, 5* Hotels.

20 Minuten zum Paphos International Airport

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Ausstattung

Zur Ausstattung gehören:
Die gesamte Möblierung mit hochwertiger Ausstattung und
komplett eingerichteter Küche und Bädern.

Swimming Pool
Gym & SPA
Rezeption mit Concierge Service
Café und Lounge
Business Centre
Konferenzraum
24/7 Security

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Immobilien Anfrageformular

Daten

Ihr Ansprechpartner

Herr Gregor Gröger

Sonstiges

Ihr Ansprechpartner:

Gregor Gröger - 0172 / 8973319
groeger@i-m-living.de
Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung erteilt durch das Landeshauptstadt München, Ruppertstr. 19, 80466 München.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

Die Nutzung bzw. Weitergabe sämtlicher Bilder und grafischen Darstellungen ist nicht gestattet. Mit der Anfrage auf dieses Objekt erklärt der Interessent seine ausdrückliche Einwilligung für die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail.

Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass Sie laut § 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 2 Nr. 1 Satz 6 GwG verpflichtet sind, dem Immobilienmakler Ihre Identität nachzuweisen sowie die dazu erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Gerne lade ich Sie für eine ausführliche Objektdarstellung zu einem Besuch in unser Büro ein und stehe Ihnen nach Terminabsprache für eine Besichtigung zur Verfügung.