Neubau - 2027 einziehen - 5 Jahre Zahlungsplan direkt vom Bauträger

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Objektnummer A.GG.2903
Wohnfläche 69,02 m²
Schlafzimmer 1
Badezimmer 1
Kaufpreis 245.000,00€

Objektbeschreibung

Neubauprojekt mit Fertigstellung Q1 2027 (off-plan Verkauf)

Der Jade Tower verfügt über ein luxuriöses Design und eine atemberaubende Struktur die jede Erinnerung unvergesslich machen wird. Erleben Sie die Anziehungskraft von Jade wie nie zuvor, wo jeder Blick aus Ihrem Fenster
eine neue Perspektive von Genuss und Raffinesse verspricht.

Das Apartment 514 verfügt über 1 Schlafzimmer mit ensuite-Bad,
Gästetoilette und einen Wohn-Ess-Kochbereich mit Balkon,
auf insgesamt 69 qm Nutzfläche.

In der gleichen Anlage können wir ihnen auch Apartments
mit 2 Schlafzimmern mit bis zu 120 qm Nutzfläche anbieten.

Gerne senden wir ihnen die Exposés zu.

Ich berate und betreue Sie vor Ort in Dubai
und unterstütze Sie bei allen Angelegenheiten rund um die Immobilie.

Energieausweis

Lage

Majan liegt bei Al Barari und Dubailand und ist eine der vielversprechendsten
Entwicklungen der letzten Jahre.

Nah dran an allem, jedoch ruhig und offen gelegen.
20 Minuten bis downton und Jumeirah Beach
30 Minuten zum Dubai Flughafen

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Ausstattung

Klassische Handwerkskunst kombiniert mit modernem Flair um
einen Lebensraum zu schaffen, der über den Standard
hinaus geht, von den exquisit ausgewählten Details bis hin zu den
Materialien, die jede Oberfläche zieren.

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Immobilien Anfrageformular

Daten

Ihr Ansprechpartner

Herr Gregor Gröger

Sonstiges

Ihr Ansprechpartner:

Gregor Gröger - 0172 / 89 733 19

Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung erteilt durch das Landeshauptstadt München, Ruppertstr. 19, 80466 München.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

Die Nutzung bzw. Weitergabe sämtlicher Bilder und grafischen Darstellungen ist nicht gestattet. Mit der Anfrage auf dieses Objekt erklärt der Interessent seine ausdrückliche Einwilligung für die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail.

Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass Sie laut § 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 2 Nr. 1 Satz 6 GwG verpflichtet sind, dem Immobilienmakler Ihre Identität nachzuweisen sowie die dazu erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Gerne lade ich Sie für eine ausführliche Objektdarstellung zu einem Besuch in unser Büro ein und stehe Ihnen nach Terminabsprache für eine Besichtigung zur Verfügung.