











Neubau mit Fertigstellung Ende 2025 - JVC

Objektnummer | A.GG.2878 | |
Wohnfläche | 107,86 m² | |
Schlafzimmer | 2 | |
Badezimmer | 2 | |
Kaufpreis | 465.000,00€ |
Objektbeschreibung
Neubauprojekt mit Fertigstellung Ende 2025 (off-plan Verkauf)
Die architektonische Präsenz ist ein Statement von unvergleichlicher Brillanz. Seine Form, eine Studie der Kontraste, fügt sich nahtlos in das dynamische Stadtbild ein und hebt sich gleichzeitig durch sein einzigartiges und faszinierendes Äußeres ab.
Das Apartment 301 verfügt über 2 Schlafzimmer mit Bädern und Balkon,
sowie einem Wohn/Ess/Kochbereich auf insgesamt 107 qm Nutzfläche.
Im gleichen Gebäude gibt es auch noch Studios und 3-Zimmerwohnungen,
teilweise mit Pool auf dem Balkon, mit bis zu 135 qm.
Gerne sende ich ihnen die Exposés zu.
Wir beraten und betreuen Sie, auch vor Ort in Dubai,
und organisieren gerne die Vermietung und Verwaltung.
Energieausweis
Lage
Jumeirah Village Circle (JVC) ist eine aufstrebende,
in sich geschlossene Umgebung mit allen modernen Einrichtungen.
Geplant und entworfen, um ein ganzheitliches Leben zu fördern, ist JVC der perfekte Ort für Familien und Paare gleichermaßen.
Mit der bevorstehenden Erweiterung der Hessa
Straße, von zwei auf vier in jede Richtung,
wird JVC zu einem Knotenpunkt mit noch bester Erreichbarkeit.
Überall gibt es Parks, Gärten und Freizeiteinrichtungen.

Hiermit akzeptiere ich die von mir zur Kenntnis genommene Datenschutzerklärung über Google Maps um die interaktive Karte anzusehen. Mit Ihrer Einwilligung verarbeiten wir Ihre Daten gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. A DSGVO.
Ausstattung
Zahlreiche Annehmlichkeiten inklusive:
Pool & Pool deck
Kinder Pool
Indoor & Outdoor fitness area/Gym
Jogging Track
Yoga

Sonstiges
Ihr Ansprechpartner:Gregor Gröger - 0172 / 89 733 19
Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung erteilt durch das Landeshauptstadt München, Ruppertstr. 19, 80466 München.
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Die Nutzung bzw. Weitergabe sämtlicher Bilder und grafischen Darstellungen ist nicht gestattet. Mit der Anfrage auf dieses Objekt erklärt der Interessent seine ausdrückliche Einwilligung für die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail.
Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass Sie laut § 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 2 Nr. 1 Satz 6 GwG verpflichtet sind, dem Immobilienmakler Ihre Identität nachzuweisen sowie die dazu erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Gerne lade ich Sie für eine ausführliche Objektdarstellung zu einem Besuch in unser Büro ein und stehe Ihnen nach Terminabsprache für eine Besichtigung zur Verfügung.