Sun City 5-BR Townhouse

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Objektnummer A.GG.2743
Wohnfläche 308,81 m²
Schlafzimmer 5
Badezimmer 5
Kaufpreis 899.000,00€

Objektbeschreibung

5-Bedroom Townhouse Nr. CC150 in Dubailand,
mit 2 Parkplätzen, Terrasse, Garten und Maids-room.

Ideal für die grosse Familie, auf 308 qm Nutzfläche.

In der gleichen Anlage können wir ihnen auch Townhouses
mit 4 Schlafzimmern oder 5-BR mit grossem Garten anbieten.

Gerne senden wir ihnen die Exposés zu.

Wir beraten und betreuen Sie vor Ort in Dubai
und organisieren gerne die Vermietung und Verwaltung.
Aktuelle Rendite bei Vermietung 6-10 %, mit einer
jährlichen Wertsteigerungsmöglichkeit von 10-15 %.
Bei Eigennutzung unterstützen wir Sie bei der unproblematischen Erlangung eines Dauervisums
und der Erledigung aller Formalitäten.

Energieausweis

Lage

Dubailand ist das bevorzugte Reiseziel für alle,
die sich mit der Natur verbinden wollen und Zuflucht vor der Hektik der nahe gelegenen Stadt suchen.

Diese atemberaubende Gemeinde hat einfachen Zugang zu den wichtigsten Straßen und Autobahnen sowie allen Attraktionen
und Annehmlichkeiten des täglichen Lebens.

Hiermit akzeptiere ich die von mir zur Kenntnis genommene Datenschutzerklärung über Google Maps um die interaktive Karte anzusehen. Mit Ihrer Einwilligung verarbeiten wir Ihre Daten gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. A DSGVO.

Ausstattung

Nahtlos opulentes Design, mit von der Natur inspirierten Räumen für Gesundheit, Glück und Wohlbefinden.

Zahlreiche, kinderfreundliche Annehmlichkeiten.

SCHWIMMBÄDER
YOGA
AUSSEN-SAUNA
HÜTTEN
WILDER GARTEN
AMPHITHEATRE
WANDERPFAD
OUTDOOR CAMPING
GROSSE WASSER FONTÄNR
EISBAD
KRISTALL HEILZIMMER
SUNRISE GYM
und, und, und

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Immobilien Anfrageformular

Daten

Ihr Ansprechpartner

Herr Gregor Gröger

Sonstiges

Ihr Ansprechpartner:

Gregor Gröger - 0172 / 8973319
groeger@i-m-living.de
Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung erteilt durch das Landeshauptstadt München, Ruppertstr. 19, 80466 München.

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Die Nutzung bzw. Weitergabe sämtlicher Bilder und grafischen Darstellungen ist nicht gestattet. Mit der Anfrage auf dieses Objekt erklärt der Interessent seine ausdrückliche Einwilligung für die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail.

Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass Sie laut § 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 2 Nr. 1 Satz 6 GwG verpflichtet sind, dem Immobilienmakler Ihre Identität nachzuweisen sowie die dazu erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Gerne lade ich Sie für eine ausführliche Objektdarstellung zu einem Besuch in unser Büro ein und stehe Ihnen nach Terminabsprache für eine Besichtigung zur Verfügung.